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06. Dezember 2021

Neue Förderung für Unternehmen, die klimaneutral werden wollen

Seit 1.11.2021 gibt es eine neue Förderung für Unternehmen: Transformationskonzepte
Ziel der Förderung von Transformationskonzepten ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen. Gefördert werden bspw. die Erstellung von CO₂-Bilanzen, der Aufbau von Klimaschutzmanagementsystemen.

Die Antragsstellung erfolgt über easy-Online, Antragsbearbeitung: ca. 2 Monate, Fördersumme bis zu 80.000,-€; Förderung 50%/für KMUs 60%, Förderzeitraum: 1 Jahr.

Gerne unterstützen wir Ihren Weg zur Klimaneutralität. Ansprechpartner: André Wilk

03. Dezember 2021

Umweltschutz mit dem neuen Lieferkettengesetz?

Im Juni dieses Jahres wurde das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten, kurz Lieferkettengesetz, vom Bundestag verabschiedet. Zusammen mit ähnlichen Gesetzen anderer Länder, die ebenso die Wurzeln in den Leitprinzipien der UN-Menschenrechtskonvention von 2011 haben, soll es helfen, die Globalisierung gerechter zu gestalten und die Verletzung von Menschenrechten in den Lieferketten zu vermeiden oder wenigstens zu vermindern.

Um welche Menschenrechtsverletzungen geht es hierbei?
Aus den Querverweisen des Gesetzes auf internationale völkerrechtliche Abkommen wird klar, dass die verpflichteten Unternehmen (Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten im Inland ab 2023, bzw. mit 1.000 Beschäftigten im Inland ab 2024) in den geforderten Risikoanalysen mindestens folgende Menschenrechtsverletzungen zu thematisieren haben:
Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Sklaverei, fehlendes Mindestmaß an Arbeitsschutz und Sicherheitsstandards, Verweigerung von Arbeitsrechten, Diskriminierung aufgrund nationaler, sozialer, ethischer Herkunft, keine angemessene Entlohnung, widerrechtliche Enteignungen, jegliche Anwendung von Gewalt, Folter, Mord.

Und wie sieht es mit umweltbezogenen Pflichten aus?

Die Zahl an Querverweisen fällt hier deutlich geringer aus. Nur wenn zugleich Menschenrechte verletzt werden, z.B. durch den Entzug von Lebensgrundlagen (Boden, Trinkwasser etc.) oder wenn die Gesundheit der Menschen direkt in Gefahr ist, kommt das Lieferkettengesetz zum Tragen.
Explizit genannt werden nur die Vermeidung der Freisetzung von Quecksilber- und Quecksilberverbindungen (Minamata-Abkommen) und von langlebigen Schadstoffen (POP-Konvention) sowie die Kontrolle der internationalen Verbringung von gefährlichen Abfällen (Basler Übereinkommen).

Also doch nur ein „zahnloser Tiger“? Was ist mit großen deutschen Unternehmen, die Umweltprobleme in anderen Ländern verursachen?
Seit mehreren Jahren kritisiert der argentinische Umweltaktivist Esteban Servat die Erdgas-Fracking-Aktivitäten im argentinischen Patagonien, in denen u.a. die deutsche Wintershall Dea GmbH, ein Tochterunternehmen des Chemiekonzerns BASF, maßgeblich involviert ist. Abgesehen von der Klimarelevanz des Fracking-Business, so Servat, werde durch die Aktivitäten auch große Mengen an Trinkwasser verbraucht und kontaminiert, das dann der Bevölkerung im ohnehin wasserarmen Patagonien nicht mehr zur Verfügung stehe.

Auch andere deutsche Großkonzerne wie die Deutsche Bahn, Siemens, TÜV und Heckler & Koch müssen sich aktuell mit der Kritik über ihre Beteiligung am mexikanischen Großprojekt „Tren Maya“ auseinandersetzen. Dieses Megaprojekt, so die Kritiker, vertreibe die lokale indigene Bevölkerung und zerstöre große Flächen von artenreichem Urwald und Naturschutzgebieten.
(Quellen:https://www.deutschlandfunkkultur.de/mexikos-megap... https://www.robinwood.de/blog/ya-basta-nein-zum-tr... )

Es bleibt abzuwarten, ob und wie sich die Konzerne durch die „Bemühenspflichten“ des Lieferkettengesetzes, die im Wesentlichen aus Dokumentations- und Berichtspflichten bestehen, abschrecken lassen. Dies wird auch entscheidend davon abhängen, wie streng die Anforderungen durch die zuständige Behörde, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, durchgesetzt werden. Immerhin drohen Bußgelder von bis zu 800.000 EUR bzw. bis zu 2 % des Jahresumsatzes bei Unternehmen mit mehr als 400 Mio. EUR Umsatz, sowie der Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge bis zu 3 Jahren.


30. Juni 2021

Am Montag, den 14. Juni, würdigte der Düsseldorfer Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller gemeinsam mit der Landesumweltministerin Ursula Heinen-Esser die Teilnehmer*innen des Förderprogramms Ökoprofit® Düsseldorf.

Das Umweltamt und das Amt für Wirtschaftsförderung bieten Ökoprofit® bereits seit 2008 in Düsseldorf an. Seit dem Start konnten bereits 2,9 Millionen Euro und mehr als 14.100 t CO2 jährlich eingespart werden.

"Unser Ziel ist es, uns unabhängig von der Corona-Krise nachhaltiger, klimafreundlicher und ressourceneffizienter aufzustellen. Mit der Teilnahme an Ökoprofit® leisten viele engagierte Unternehmen und Einrichtungen aus ganz Nordrhein-Westfalen einen wesentlichen Beitrag dazu. Sie dokumentieren die Relevanz, die dem Thema Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz im Wirtschaftsleben und in unserer Gesellschaft inzwischen zufällt. Die ausgezeichneten Betriebe in Düsseldorf zeigen mit ihren praktischen Konzepten zur Einsparung von Energie, Wasser und Abfall, dass wirtschaftlicher Erfolg und Schutz der Umwelt zusammengehören", sagte die Landesumweltministerin.

Allein diese zehn Betriebe ersparen der Atmosphäre zusammen jährlich 554 t CO2. Vielen Dank dafür!

Creditreform Rating AG

Diakonie Stammhaus Kaiserswerth

Elektro Kai Hofmann GmbH

Franz Menke GmbH & Co. KG

Printcom GmbH

SCALA Glasbau GmbH

Sebastian Fuchs Bad u. Heizung GmbH & Co. KG

Sipgate GmbH

Stadtmuseum Düsseldorf

Verband der Vereine Creditreform e. V.

Ein besonderes Dankeschön geht natürlich auch an die DZ BANK AG und die FD Textil GmbH. Beide Unternehmen haben bereits zum wiederholten Male mit unserer Unterstützung rezertifiziert und somit dazu beigetragen, dass die Landeshauptstadt ihrem Ziel, bis 2035 klimaneutral zu werden, wieder ein Stück näherkommen konnte.

Bewerbungen für die nächste Staffel von Ökoprofit® in Düsseldorf sowie in Aachen sind ab sofort möglich unter info@wertsicht.de. Dank der finanziellen Förderung durch das Umweltministerium NRW wird interessierten Betrieben eine kostengünstige Teilnahme ermöglicht.

5. April 2021

Mobilitätsmanagement in Kitas – ein Einblick

Elterntaxis! Ein Thema, das in den Städten mehr und mehr Spannungen erzeugt und die Frage aufwirft: “Wie können wir das nachhaltig lösen?“. Die Stadt Dortmund ist hier sehr aktiv und untersucht die Einführung eines schulischen Mobilitätsmanagements in Kitas (und Schulen). Die Eltern werden zu Ihrem Mobilitätsverhalten befragt, Schulwege analysiert und Gefahrenstellen identifiziert. Dabei unterstützen wir die Stadt Dortmund und achten darauf, alle Beteiligten in den Prozess zu integrieren und eine konstruktive Kommunikationsbasis zu schaffen.

Die Kinder stehen im Mittelpunkt! Auch wenn das Mobilitätsmanagement für Kitas primär das Mobilitätsverhalten der Eltern abfragt, geht es um das zukünftige Verhalten der Kinder. Wenn Kinder in jungen Jahren lernen, Wege zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückzulegen, hilft es ihnen, ihre Selbständigkeit und ihr Sozialverhalten zu fördern.

Die Mobilität ist ein wichtiger Baustein im Klimaschutz. Daher sind wir der Meinung, dass die Sensibilisierung bereits im Kindergarten erfolgen und in der Schule weitergeführt werden sollte.

Die Liste der Vorteile ist lang. Warum ist es dennoch so schwierig? Die ersten Ergebnisse der Befragung zeigen, dass die Wege der Eltern bei der Kita nicht aufhören, sondern dass danach weitere Wege (Einkaufen, Arbeit, etc.) zurückgelegt werden müssen. Es hat sich gezeigt, dass die Jahreszeit einen großen Einfluss auf die Verkehrsmittelwahl hat. Niemand möchte im Dauerregen mit zwei Kindern eine lange Strecke mit dem Rad oder zu Fuß zurücklegen (siehe Bild).


Die ersten Ergebnisse unterstreichen das: Im Schnitt fahren um die 50 Prozent der befragten Eltern in mehreren Kitas ihre Kinder mit dem Pkw zur Einrichtung. Besonders im Winter wuchs der Anteil der Nennungen des Pkws als Verkehrsmittel im Vergleich zu den anderen Auswahlmöglichkeiten (ÖPNV, zu Fuß, Fahrrad oder ähnliches, Kinderwagen/Buggy).

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die subjektive Wahrnehmung von „Gefahren- und Problemstellen“ auf dem Weg zur Kita. Eine fehlende Überquerung, eine übersichtliche Stelle oder zu enge Gehwege sind Gründe dafür, dass Eltern sich entscheiden, die Kinder mit dem Pkw in die Kita zu bringen. Diese Stellen zu identifizieren, dokumentieren und im Nachgang zu analysieren ist ein wichtiger Bestandteil des schulischen Mobilitätsmanagements.

Auf die Frage hin, warum nicht auf andere Verkehrsmittel ausgewichen wird, wurden z. B. gefährliche Straßenverhältnisse durch zu schnelles Fahren anderer Verkehrsteilnehmer*innen, schlecht ausgebaute und/oder fehlende Fahrradstreckennetze, Zeitdruck o. ä. genannt.

Gemeinsam mit unserem Partnerbüro „Verkehr mit Köpfchen“ bringen wir allen Beteiligten nachhaltige Mobilitätsoptionen näher und reduzieren das Pkw-Aufkommen vor Kitas.

Unabhängig von den verschiedenen Gründen sehen wir es als wichtig an, die Bildung und die Möglichkeiten der Mobilität in Kitas weiter voranzubringen, um Kindern die Vielfalt und den Spaß, den diese mit sich bringen kann, näherzubringen und den Pkw als Standardverkehrsmittel abzulösen. Die durch die Covid-19-Situation verschobenen Workshops werden daher baldmöglichst nachgeholt und in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten nach Perspektiven gesucht, die Kinder in einem nachhaltigen Mobilitätsverhalten zu unterstützen.

14. April 2021

Das Dienstradleasing ist für kommunale Arbeitnehmer*innen möglich!

Wie geht es für die anderen 3,4 Millionen Arbeitnehmer*innen im öffentlichen Dienst weiter?

Im letzten Jahr haben sich die Vertreter*innen der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände geeinigt, dass das Dienstrad auch für Angestellte im KOMMUNALEN Dienst per Gehaltsumwandlung möglich sein soll. Das betrifft 1,5 von 4,9 Millionen Arbeitnehmer*Innen im öffentlichen Dienst. [1]


Arbeitnehmer*innen im kommunalen Bereich können sich seit Oktober 2020 auf eine neue Alternative für einen Dienstwagen freuen. Durch den neuen Beschluss haben diese jetzt die Möglichkeit, durch eine Gehaltsumwandlung ein Dienstrad zu leasen. Zuvor war dies nur, wie in Tarifverträgen üblich, als Gehaltsextra möglich. Dieser neue Beschluss betrifft die Arbeitnehmer*innen von:

  • Städten, Gemeinden und Landkreisen
  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
  • Sparkassen
  • Versorgungs- und Entsorgungsbetriebe
  • Nahverkehrsbetriebe
  • Flughäfen

Für alle weiteren Arbeitnehmer*innen im öffentlichen Dienst besteht (noch) nicht die Möglichkeit. Damit sind unter anderem Lehrpersonal und Richter*innen nicht in der Lage, durch diese Möglichkeit einen Teil ihres Gehalts für das Leasen eines Fahrrads oder Pedelecs zu nutzen. Allerdings testet ein Projekt in Baden-Württemberg, in welchem weitere Beschäftigte das Dienstrad in Anspruch nehmen dürfen, diese Möglichkeit derzeit erstmalig. Damit lässt sich hoffen, dass auch weitere Angestellte im öffentlichen Dienst bald diese Alternative in Anspruch nehmen können. [2]

Mit dem Dienstradleasing allgemein und seinen Vor- und Nachteilen haben wir uns hier bereits intensiv beschäftigt.

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